Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland verschärfte Regeln bei der Bioabfallsammlung. Die Grenzwerte für Fremdstoffe im Biogut dürfen nicht mehr als ein Prozent betragen. Einer der Gründe für die Verschärfung ist die Verunreinigung mit herkömmlichen, nicht abbaubaren Kunststofftüten, die immer wieder für die Sammlung von Bioabfällen verwendet werden. Die strengere Regelung soll dazu führen, dass vor allem der Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt stark reduziert wird. Zertifiziert kompostierbare Müllbeutel sind weiterhin zulässig und spielen eine wichtige Rolle bei der sauberen Abfallsammlung.
In Deutschland sorgt die Bioabfallverordnung (BioAbfV) dafür, dass Bioabfälle umweltgerecht verwertet und als Kompost oder Gärreste in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden können. Sie legt dabei klare Anforderungen an die Qualität dieser Produkte fest. Mit der Novelle der BioAbfV im Jahr 2022 wurden die Vorschriften nochmals verschärft – insbesondere im Hinblick auf die Kunststoffanteile in Bioabfällen. Ziel dieser Anpassung ist es, den Eintrag von Kunststoffen in Böden wirksam zu begrenzen und so den Schutz von Umwelt und Gesundheit weiter zu verbessern.
Seit dem 01. Mai 2025 wurden dafür auch konkrete Kontrollwerte eingeführt. Dabei regelt § 2a der BioAbfV die Anforderungen an die Entfernung von Fremdstoffen und schreibt verbindliche Grenzwerte für Kunststoffe in Bioabfällen vor der Behandlung vor. So darf der Anteil an Kunststoffpartikeln, die größer als 20 Millimeter sind, nicht mehr als ein Prozent der Frischmasse betragen. Zudem dürfen Bioabfälle mit einem Fremdstoffanteil von über drei Prozent der Frischmasse vollständig zurückgewiesen werden. Diese Regelung soll die Qualität der Verwertung verbessern und einen stärkeren Anreiz zur sorgfältigen Mülltrennung schaffen.
Um die Einhaltung der neuen Grenzwerte sicherzustellen, setzen viele Kommunen auf verstärkte Kontrollen der Biotonnen. Dabei kommen zunehmend technische Hilfsmittel wie Detektoren zum Einsatz, die Kunststoff- oder Metallanteile im Bioabfall zuverlässig erkennen können. Zusätzlich spielt die Aufklärung der Bevölkerung eine wichtige Rolle: Nur wer richtig trennt, trägt zur Qualität des Bioabfalls bei. Eine hilfreiche Neuerung ist die bundesweit einheitliche Kennzeichnung von zertifizierten, industriell kompostierbaren Bioabfallsammelbeuteln. Diese lassen sich klar identifizieren und werden bei der Bewertung des Fremdstoffanteils nicht als Störstoffe gewertet. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klarheit und Effizienz in der Bioabfallverwertung.
Die Verwendung von zertifiziert kompostierbaren Bioabfallbeuteln ist gemäß der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und auch nach dem Inkrafttreten der neuen Fremdstoffwertgrenze weiterhin zulässig. Voraussetzung dafür sind die Zertifizierung der Beutel und die eindeutige Kennzeichnung gemäß den folgenden Vorgaben:
- Zertifizierung nach DIN EN 13432 in Kombination mit dem Zusatzzertifikat „DINplus“
- Herstellung aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen
- Eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung mit dem flächendeckenden aufgedruckten „Keimling“-Logo
- Ein Hinweis auf die Entsorgungsvorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Zertifiziert industriell kompostierbare Bioabfallbeutel sind in Deutschland grundsätzlich verkehrsfähig und dürfen bundesweit verkauft werden. Da die Entsorgung den regionalen oder kommunalen Entsorgungsträgern obliegt, können trotz der bundesweiten Zulassung ergänzende Vorgaben zur Entsorgung bestehen, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Viele Kommunen haben mit dem Einsatz kompostierbarer Beutel bereits gute Erfahrungen gemacht und erlauben deren Nutzung. Dennoch gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor Ort bei der zuständigen Abfallberatung informieren, ob die Entsorgung der Sammelbeutel über die Biotonne in ihrer Region erlaubt ist. So lässt sich sicherstellen, dass der Bioabfall ordnungsgemäß verwertet wird und keine Störstoffe in die Kompostierung gelangen.
Zertifiziert kompostierbare Bioabfallbeutel erfreuen sich bei Verbraucherinnen und Verbrauchern großer Beliebtheit. Sie erleichtern die saubere und hygienische Trennung von Küchenabfällen und tragen damit entscheidend dazu bei, dass mehr Bioabfall erfasst und in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt wird. Besonders im urbanen Raum, wo Platz und Lagermöglichkeiten begrenzt sind, senken sie die Hemmschwelle zur getrennten Sammlung spürbar. Studien und Nutzerbefragungen bestätigen: Die Beutel haben sich im Alltag bewährt und helfen gleichzeitig, Fehlwürfe herkömmlicher Plastiktüten in der Biotonne zu vermeiden.
Zugelassen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) erfüllen die zertifiziert kompostierbaren Abfallbeutel höchste Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Verarbeitbarkeit. Sie müssen sich innerhalb von sechs Wochen vollständig abbauen – genau innerhalb des Zeitraums, den die meisten industriellen Kompostieranlagen für ihre Verarbeitung vorsehen. Darüber hinaus durchlaufen die Beutel strenge Prüfungen zur vollständigen biologischen Abbaubarkeit sowie zur Ökotoxizität, um sicherzustellen, dass keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Boden entstehen. Bemerkenswert: Diese hohen Anforderungen gelten ausschließlich für die zertifizierten Bioabfallbeutel, nicht jedoch für herkömmliche Kunststoff- oder Papiertüten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die strengeren Kontrollwerte dafür sorgen sollen, dass die Qualität der Bioabfälle verbessert wird und weniger Kunststoffen in die Umwelt gelangen. Dabei spielen zertifiziert kompostierbare Bioabfallbeutel eine wichtige Schlüsselrolle, um die Bioabfallmenge zu steigern und Fehlwürfe zu minimieren.